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Höchstwerte der EEG-Ausschreibung für Biomasseanlagen festgelegt

Höchstwerte der EEG-Ausschreibung für Biomasseanlagen festgelegt

Am 26.02 hat die Bundesnetzagentur die Höchstwerte für die Ausschreibung der Biomasseanlagen der nächsten 12 Monate festgelegt. Für die Neuanlagen beträgt der Höchstwert 19,43 ct/kWh, für die bestehenden Biomasseanlagen können 19,83 ct/kWh geboten werden.

Der Wert für neue Biomasseanlagen wurde verglichen mit dem im Vorjahr festgelegten Wert erhöht, da in der Oktoberausschreibung kaum Gebote abgegeben wurden. Zudem liegen die Stromgestehungskosten neuer Anlagen deutlich über dem bislang geltenden Höchstwert.

Für bestehende Biomasseanlagen wurde der Wert nicht erhöht, da bereits 2023 mit dem durch Festlegung bestimmten Höchstwert eine große Wettbewerbsintensität bestand und auch in diesem Jahr zu erwarten ist.

Der nächste Gebotstermin für Biomasseneu- und bestandsanlagen ist der 1. April 2024.